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   BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B   

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https://dejure.org/2009,5396
BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2009,5396)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2009,5396)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2009,5396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGG § 64 Abs 3; ; SGG § 128 Abs 1 S 2; ; SGG § 136 Abs 1 Nr 6; ; SGG § 202; ; ZPO § 222 Abs 1; ; ZPO § 222 Abs 2; ; ZPO § 547 Nr 6; ; BGB § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Fehlen von Entscheidungsgründen als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 259
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B
    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes [GmSOGB] Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 41/03 R - SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4 mwN).

    Sie trägt der Gefahr Rechnung, dass die Beurkundungsfunktion wegen des mit größer werdendem Zeitabstand zwischen Urteilsberatung und Abfassung der Urteilsgründe immer mehr abnehmenden Erinnerungsvermögens im Einzelfall nicht mehr gewahrt ist (GmSOGB Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4 S 9 ff).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

    Urteil ohne Gründe

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B
    Die Frist von fünf Monaten zur Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle endet auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag und nicht erst am darauffolgenden Werktag (vgl BAG vom 17.2.2000 - 2 AZR 350/99 = BAGE 93, 360).

    Dieses Erinnerungsvermögen nimmt aber nicht nur von Montag bis Freitag ab (vgl BAG vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - BAGE 93, 360, 364).

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist zur Urteilsabsetzung - fehlende

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B
    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes [GmSOGB] Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 41/03 R - SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4 mwN).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Nothelfer - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung auch vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Senatsurteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R - BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1, RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 189/08 B - SozR 4-1750 § 547 Nr. 2 RdNr 5; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27.4.1993 - GmSOGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4).
  • BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn

    § 222 Abs. 2 ZPO ist auf die Fünfmonatsfrist des § 72b ArbGG nicht anwendbar (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 6. Aufl. § 72b Rn. 14; Helml/Pessinger/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 72b Rn. 18; NK-GA/Düwell § 72b ArbGG Rn. 6; aA GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. § 72b Rn. 25) .

    Dabei handelt es sich um eine starre, sog. uneigentliche Frist, die den Zeitraum, der für die nachträgliche Niederlegung der schriftlichen Urteilsgründe äußerstenfalls zur Verfügung steht, strikt limitiert (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN) .

    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmSOGB SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSG SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4 mwN; BSG, Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 189/08 B - RdNr 5, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18

    Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein

    Ebenso wenig ist das FG von dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B abgewichen.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 30/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehlen von

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4; BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2; ebenso für aufgrund mündlicher Verhandlung ergangene Beschlüsse: BGH Beschluss vom 22.11.2004 - NJW-RR 2005, 1151; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 142 RdNr 3a) .

    Denn dieser wird dann hinreichend bezeichnet, wenn das Datum der Niederlegung der unterschriebenen Entscheidung auf der Geschäftsstelle konkret benannt und dargelegt wird, dass diese Datumsangabe sich auf eigene Nachforschungen stützt (vgl BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2 RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 25.05.2016 - B 12 R 20/15 B
    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmSOGB BVerwGE 92, 367 = SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1, RdNr 4; BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2; BSG Beschluss vom 7.5.2014 - B 12 KR 30/12 B - Juris RdNr 5; ferner Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 133 RdNr 2e, § 134 RdNr 4).

    Allerdings sind die Begründungsanforderungen an einen solchen Verfahrensmangel nur dann erfüllt, wenn der Beschwerdeführer das Datum der Niederlegung der unterschriebenen Entscheidung auf der Geschäftsstelle konkret benennt und darlegt, dass diese Datumsangabe sich auf eigene Nachforschungen stützt (BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2 RdNr 6, unter Hinweis auf BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1, RdNr 6, mwN; BSG Beschluss vom 7.5.2014 - B 12 KR 30/12 B - Juris RdNr 6).

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 58/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) vom 27.4.1993 (BVerwGE 92, 367 ff = SozR 3-1750 § 551 Nr. 4, vgl auch: BSGE 75, 74, 75 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 43; BSGE 91, 283 ff RdNr 4 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 f und Nr. 7 S 20 f; SozR 4-1750 § 547 Nr. 2 mwN; SozR 4-1500 § 10 Nr. 3 RdNr 16) gilt nämlich ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil dann als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 5/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen von

    Ob dies in Analogie zu § 64 Abs. 3 SGG, § 222 Abs. 2 ZPO oder § 222 Abs. 1 ZPO iVm § 193 BGB zu einer Fristverlängerung bis zum 28.4.2014 (Montag) führt (ablehnend der 2. Senat des BSG, Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 189/08 B - SozR 4-1750 § 547 Nr. 2, ebenso BAGE 93, 360) , kann im vorliegenden Fall offenbleiben, weil das Urteil ohnehin erst am 29.4.2014 (Dienstag) zur Geschäftsstelle gelangt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 7 AL 74/11
    Denn dieser Verfahrensfehler ist nur auf Rüge des unterliegenden Rechtsmittelführers zu beachten (BSG, SozR 4-1500 § 120 Nr. 1; BSG, SozR 4-1750 § 547 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2008 - B 2 U 189/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16274
BSG, 28.10.2008 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2008,16274)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2008,16274)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/2008,16274)
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Wird zitiert von ... (41)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 SF 75/16
    Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die Vollstreckbarkeit von nicht rechtskräftigen Entscheidungen ein Ausnahmefall von der Grundregel darstellt, wobei ein obsiegender Beteiligter ein gesetzlich geschütztes Interesse hat, die ihm zustehenden Leistungen umfassend und zügig zu erhalten (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch; vgl. BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 -).

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt, wenn der Vollstreckungsschuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil erleiden würde und ein überwiegendes Interesse des Gläubigers nicht entgegensteht (BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 - LSG Bayern, Beschluss vom 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - hierzu auch Senat, Beschlüsse vom 28.06.2013 - L 11 SF 74/13 ER - und 12.06.2012 - L 11 SF 181/12 ER -).

    Eine Aussetzung komme daher nur in Ausnahmefällen in Betracht (Leitherer, a.a.O., § 199 Rdn 8a; BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 B -).

  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15

    Eilverfahren bei existenzsichernden Leistungen

    Eine Aussetzung kommt daher bei Beschwerden in Eilverfahren nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (BSG Beschluss vom 28.10.2008, B 2 U 189/08 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - L 11 SF 74/13
    Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass die Vollstreckbarkeit von nicht rechtskräftigen Entscheidungen ein Ausnahmefall von der Grundregel darstellt, wobei ein obsiegender Beteiligter ein gesetzlich geschütztes Interesse hat, die ihm zustehenden Leistungen umfassend und zügig zu erhalten (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch; vgl. BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 -).

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt, wenn der Vollstreckungsschuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil erleiden würde und ein überwiegendes Interesse des Gläubigers nicht entgegensteht (BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 - LSG Bayern, Beschluss vom 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER -).

    Eine Aussetzung komme daher nur in Ausnahmefällen in Betracht (Leitherer, a.a.O., § 199 Rdn 8a; BSG, Beschluss vom 28.10.2008 - B 2 U 189/08 B -).

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   BSG - B 2 U 189/08 B   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,14175
BSG - B 2 U 189/08 B (https://dejure.org/9999,14175)
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